Für die Wahl ist ein Verzeichnis der wahlberechtigten Gemeindeglieder (Wahlverzeichnis)
aufgestellt worden.
Das Wahlverzeichnis enthält die Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Wahlberechtigten.
Von der Eintragung in das Wahlverzeichnis ist die Befugnis zur Teilnahme an der Wahl der Presbyterinnen und Presbyter abhängig.
Die Gemeindeglieder werden daher gebeten, sich zu vergewissern, ob das Wahlverzeichnis richtig und vollständig geführt ist.
Das Wahlverzeichnis wird zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglieder von Montag, 22.01.2024 bis Sonntag, 28.01.2024, täglich von 9-12:00 Uhr bzw. am 28.01.2024 von 10-11:30 Uhr im Gemeindebüro ausliegen.
Sofern ein Gemeindeglied das Wahlverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann es innerhalb der Auslegungsfrist Beschwerde einlegen beim:
Presbyterium
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel, Clarholzer Str. 25, 33428 Harsewinkel
oder beim
Kreissynodalvorstand
Ev. Kirchenkreis Halle, Martin-Luther-Str. 11, 33440 Halle